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Erzbistum Köln antwortet nach 7 Monaten und einigen Erinnerungsbriefen mit der Frage, ob der Antrag zur Feier der Hl. Messe in der außerordentlichen Form noch unterstützt wird!
Am 24. September 2007 reichte eine Gruppe von 33 traditionsverbundenen Gläubigen eine Unterschriftenliste beim Stadtdechanten ein mit der Bitte um „eine regelmäßige Feier der Hl. Messe in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus“.

Mehr als 7 Monate und einige Erinnerungsbriefe später erhielten vor einigen Tagen alle Unterzeichner ein Formschreiben, datiert vom 10. Juni 2008. Darin heißt es u.a.:
"Da schon einige Zeit seit Ihrer Antragstellung vergangen ist [sic!], wenden wir uns heute noch einmal mit folgenden Fragen an Sie:
1. Unterstützen Sie noch den Antrag?
2. Wünschen Sie tatsächlich die Feier der Heiligen Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus, also nach dem Messbuch von 1962, oder lediglich eine lateinische Messfeier, die selbstverständlich auch in der ordentlichen Form des römischen Ritus, also in der sog. nachkonziliaren Liturgie, möglich ist?
3. Wünschen Sie persönlich eine regelmäßige Feier in der außerordentlichen Form oder besteht nur der Wunsch, hin und wieder in dieser Form die Hl. Messe zu feiern (z.B. monatlich)?"

Der Empfänger eines solchen Briefs reibt sich erstaunt die Augen:
"Wünschen Sie tatsächlich ..." Ja, halten denn die Verantwortlichen im Kölner Ordinariat traditionelle Katholiken für unzurechnungsfähig? Wenn jemand einen Antrag unterschreibt, und dann noch in dieser Angelegenheit, dann ist er doch wohl TATSÄCHLICH der Meinung, daß er die heilige Messe und die anderen Sakramente IM RITUS VON 1962 feiern möchte - und zwar in genau dieser Form, der Antrag gilt nicht „lediglich [für] eine lateinische Messfeier, die selbstverständlich auch in der ordentlichen Form des römischen Ritus, also in der sog. nachkonziliaren Liturgie, möglich ist“ – denn dafür ist gar kein Antrag notwendig.
Liest man das Motu proprio „Summorum pontificum“ vom 7.7.2007 aufmerksam, so wird deutlich, daß nicht einmal für die Feier der heiligen Messe im Usus extraordinarius eine bischöfliche Genehmigung notwendig ist: diese wird nur in den „Leitlinien“ der deutschen Bischofskonferenz vom 1. Oktober 2007 gefordert.
Es ist leicht zu prognostizieren, wie das weitere Procedere in oben geschildertem Fall aussehen wird: Wenn sich nicht alle Unterzeichner positiv zurückmelden, wird das Ordinariat verlauten lassen: Das Interesse ist geschwunden, wahrscheinlich war alles nur manipuliert etc.
Man kann den betroffenen Gläubigen nur raten, möglichst vollzählig ebenfalls in einem Formschreiben zu antworten, daß sie TATSÄCHLICH die traditionelle Messe wollen, genauer: wöchentlich, ganz genau: sonntagvormittags - und zwar mit baldigem Beginn, d.h. der Antrag sollte in einem höheren Tempo als bisher bearbeitet werden, damit der Wille des Heiligen Vaters umgesetzt wird: „Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch [d.h. dem der antragstellenden Gruppe von Laien] zu entsprechen.“(MP SP Art. 7)

Monika Rheinschmitt
geschrieben am 18.06.2008 um 22:58 Uhr.
 
 
 
 

 
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